Informationen - EEG Reform 2021

EEG Reform 2021

Die GroKo konnte sich noch rechtzeitig über die sehnsüchtig erwartete Energien Gesetz (EEG) Reform einigen, sodass sie noch diese Woche durch den Bundestag und Bundesrat bekräftigt werden und am 01. Januar in Kraft treten kann.

EEG Reform 2021Wichtige Einigungen:

  • ALT MUSS NICHT AUF DEN MÜLL: Die Unterstützung für aus der Förderung fallende Wind- und Solaranlagen wird verlängert. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) sagte, es sei ein wichtiges Signal, dass funktionstüchtige Windräder und Solaranlagen nun doch nicht vom Netz genommen werden sollen, weil sie nach dem Auslaufen der Förderung unrentabel seien. Dieser „Unsinn“ sei zum Glück abgewendet worden.
  • Entschädigung für Windparks: Kommunen sollen für den Bau von Windkraftanlagen finanziell entschädigt werden, was die Akzeptanz bei den Bürgern*innen für den Bau von Windrädern in ihrer näheren Wohnumgebung erhöhen soll. So sollen Betreiber*innen künftig den Kommunen anbieten können, 0,2 Cent pro Kilowattstunde an sie abzugeben.
  • Eigener Solarstrom und EEG Umlage: Der Verbrauch von selbst produziertem Solarstrom, zum Beispiel auf dem Eigenheim, soll leichter werden, als es Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in seinem Entwurf vorgeschlagen hatte. Ältere Solaranlagen müssen vorerst nicht mit intelligenten Stromzählern teuer aufgerüstet werden. Dafür wurde die Leistung, ab der auf diesen Strom die Ökostrom-Umlage fällig wird, auf das Dreifache erhöht – auf 30 kWp oder 30000 Kilowattstunden Jahreseigenverbrauch. Betreiber*innen von Anlagen zwischen 300 und 750 kWp haben die Wahl, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen und den Strom nicht selbst verbrauchen oder ob sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und dafür weniger Förderung wollen. Auch für Solaranlagen auf Mietshäusern sind Vereinfachungen geplant.

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn sie Auskünfte über Förderungen für Ihre laufende oder zukünftige Anlage erfahren möchten.

Quelle: Zeit, dpa, Cellesche Zeitung

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