Förderung

Über alle Förderprogramme des Bundes, des Landes, der Kommunen oder Energieversorger beraten wir Sie gerne.

Die folgenden Angaben sollen Ihnen einen Überblick verschaffen und sind ohne Gewähr.

1. Bundes- Förderprogramm Regenerative Energien – BAFA

Nachdem Anfang 2020 die Förderung von KfW und BAFA für energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 überarbeitet wurde, erfolgte zu Beginn 2021 die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die bisher bestehenden Förderprogramme von KfW und BAFA bis zum Juli des Jahres 2021 aufgelöst. Sie werden stattdessen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu strukturiert und zusammengefasst.

Die Förderkonditionen des Bundesprogrammes sind für 2021 wieder angehoben worden, um der Umstellung auf erneuerbare Energien neuen Schwung zu geben.

Dadurch gibt es keinen Grund mehr zu warten! Jetzt ist die Zeit, auf Erneuerbare zu setzen!

Antragsberechtigt sind Privatleute, Unternehmen, Kommunen

Gebäudebestand:

Anlagentyp: Fördersatz: Umstieg Prämie* Summe:
Biomasse (Holz) oder Wärmepumpe: 35% 10% 45%
Hybrid (Holz u. Solar/Wärmepu. U. Solar): 35% 10% 45%
Sonnenkollektor: 30% (keine Austauschprämie) 30%
Hybrid (Gas u. Solar): 30% 10% 40%
„EE-Hybrid“ (Heizsystem ausschließlich auf erneuerbaren Energien, z.B. Biomasse mit Solar): 35% 10% 45%
(Keine Austauschprämie): 20% (Keine Austauschprämie) 20%
+ Sanierungsfahrplan (iSFP): +5% +5%

* Prämie bei Umstieg von Ölheizung
** Wird zum späteren Ausbau (innerhalb von 2 Jahren) zur Hybridheizung mit EE-Komponente vorbereitet

„renewable ready“ vs. Gas-Hybridheizung:

Lohnt es sich, die neue Gasheizung „renewable ready“ zu installieren und damit erst später um Solarthermie zu ergänzen oder ist eine Sofortinstallation der Gas-Hybridheizung die bessere Lösung? Tatsächlich ist „renewable ready“ die kostenintensivere Option, denn:

  • Insgesamt erhalten Sie eine 10-20 Prozentpunkte geringere Förderung
  • Höhere Gesamtkosten bei der Installation, beispielsweise durch zusätzliche Anfahrten

Darüber hinaus bedeutet die Nachrüst-Pflicht einen großen Aufwand für Sie, da Sie erneut und rechtzeitig den Fachbetrieb beauftragen müssen, um die Förderung nicht zu gefährden. Denn erfolgt keine Erweiterung nach zwei Jahren, muss die bereits gezahlte Förderung zurückgezahlt werden.

Eine Sofortinstallation der neuen Gasheizung mit Solarthermie bietet hingegen eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie erhalten eine Förderung zwischen 30 und 40 Prozent (plus fünf Prozentpunkte mit individuellem Sanierungsfahrplan)
  • Sehr geringer bis kein Gasverbrauch in den Sommermonaten
  • Zusätzlich bis zu 25 Prozent geringerer Gasverbrauch

Mit einer Sofortinstallation bezahlen Sie am Ende nicht nur deutlich weniger für Ihre moderne Heizungsanlage inklusive Solarthermie, Sie sparen auch sofort deutlich mehr Heizkosten ein. Mit der Einführung einer jährlich steigenden CO2-Bepreisung ab 2021 sparen Sie mit der Kombination Gas/Solar noch mehr, da Ihre Heizung weniger CO2 ausstößt.

Neubau:

Mit Einführung des BEG ist die bisherige Förderung des BAFA weggefallen. Ab jetzt werden keine Heizsysteme als Einzelmaßnahme, sondern der Neubau im Ganzen als Effizienzhaus gefördert.

Anlagentyp: Fördersatz:
Biomasse (Holz) oder Wärmepuppe: 35%
Hybrid (Holz u. Solar/Wärmepumpe u. Solar): 35%
Sonnenkollektoranlage: 30%

Die Fördersätze werden auf alle Maßnahmen, die Heizung betreffenden, gewährt.

Z.B. Ersatz von Heizkörpern oder Einbau von Fußboden- o. Wandheizflächen, Ausbau der Altanlagen, Tiefenbohrungen für Wärmepumpe, Ertüchtigung von Kaminen, Mauerdurchbrüchen, elektrische Erweiterungen etc.

2. Landes- Förderprogramm regenerative Energien – progres.nrw

Auch in 2021 fördert das Land NRW Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Förderprogramms progres.nrw -Markteinführung. Ziel der Förderung ist es, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.

Solarkollektoren:

  • zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit 90 €/m². (Mindestgröße 9 m², Solaranlagen zur reinen Warmwasserbereitung werden nicht mehr gefördert).

Biomasseanlagen:

  • in Verbindung mit einer förderfähigen thermischen Solaranlage und Pufferspeicher mit € 2.500.

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung:

  • als zentrale Anlagen (Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 80 %) und dezentrale Anlagen(Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 65 %), für Bestands- und Neubauten.

3. Städteregionales Förderprogramm

Die Städteregion Aachen fördert die Anschaffung von Solaranlagen, Biomassen- sowie Wärmepunpen-Heizungen und Blockheizkraftwerken.

Installation von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung oder zur Heizungsunterstützung: 180 € fix + 30 € je m² Kollektorfläche
Installation von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung und zur Heizungsunterstützung: 360 € fix + 30 € je m² Kollektorfläche
bestehenden Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, die zur Heizungsunterstützung erweitert/ ausgebaut werden: 180 € fix + 30 € je m² Kollektorfläche
Biomasse u. Wärmepumpen-Heizungen: 600 € fix + 30 € je kW Heizleistung
Blockheizkraftwerk: 600 € fix + 30 € je kW Heizleistung

Die Kumulierbarkeit der Förderungen ist im Einzelfall zu prüfen!

Ist das nicht toll?

Mit Vorfreude erwarten wir Ihre Anfrage nach Fördermitteln für Ihr Projekt! Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen und unterstützen bei der Beantragung.

EnVis GmbH

Blumgasse 2-4
52156 Monschau-Konzen
Tel.: +49 (0)2472 803-131
E-Mail: info@envis-solar.de

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr
Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind selbstverständlich nach Absprache möglich.
Unsere Mannschaft hinter den Monteuren und Monteurinnen im Büro hilft Ihnen gern bei jeglicher Anfrage weiter.

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